Mediation soll sozialgerichtliche Prozesse verkürzen

Das Sozialgericht Nürnberg bietet eine neue Möglichkeit an, sozialgerichtliche Verfahren kürzer und effizienter zu beenden und zugleich eine zukunftsfähige Lösung zu finden – die Mediation. Hierfür wurden am Nürnberger Sozialgericht, welches sich in der Weintraubengasse befindet, drei Richter als Mediatoren ausgebildet.

Dass das Sozial- und Sozialversicherungsrecht äußerst umfangreich und komplex ist, ist hinreichend bekannt. So bleibt es auch nicht aus, dass es zu zahlreichen Klagen kommt, um zum Beispiel die Hartz-IV-Leistungen durchzusetzen oder einen Anspruch auf eine Krankengeld- oder Rentenzahlung durch das Sozialgericht bestätigt zu bekommen. Dabei ist im Regelfall das Verhältnis zwischen den Klägern und den Beklagten – den Behörden und Körperschaften – angespannt. Während sich die Beamten hinter den Paragraphen des Gesetzbuches verstecken, fühlen sich die Bürger den großen Behörden oftmals hilflos ausgesetzt.

Zukunftsfähige Lösung

Die Richter Günter Merkel, Nenad Beyer und Dieter Pasternak vom Sozialgericht Nürnberg wurden als Mediatoren ausgebildet. Damit können die Richter künftig nicht nur im Gerichtssaal öffentlich – oder teilweise auch in nicht-öffentlichen Sitzungen – über die Streitfälle entscheiden, sondern auch an einem neutralen Ort, beispielsweise in der Krankenkasse.

Die gerichtsinterne Mediation ist ein Projekt der bayerischen Sozialgerichte, welche möglich ist, wenn ein Rechtsstreit anhängig ist. Jeder der beteiligten Parteien – Kläger oder Beklagte – kann eine außergerichtliche Mediation formlos beantragen und von diesem neuen zusätzlichen Angebot Gebrauch machen. Der Vorteil ist, dass hier der Mediator allparteiisch tätig wird und die einzelnen Interessen der Beteiligten, welche insbesondere persönlicher und wirtschaftlicher Art sind, stärker berücksichtigen können. Ziel der Mediation ist, eine für die Beteiligten tragfähige und zukunftsfähige Lösung zu finden.

Das Mediationsverfahren können die beteiligten Parteien beim Sozialgericht formlos beantragen. Sollte das Mediationsverfahren negativ ausgehen, sprich hier keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird das Verfahren „normal“ weitergeführt. Es kommt also entweder zu einen Gerichtsbescheid oder einer Verhandlung, in der ein Urteil gesprochen wird, eine Klagerücknahme, ein Klageanerkenntnis oder ein Vergleich erfolgt.

Hilfe auch durch Rentenberater

Für den Bereich der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung registrierten Rentenberater stehen in diesen Sozialversicherungszweigen im Zusammenhang mit einer Rente ebenfalls für die Durchführung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Verfügung. Registrierte Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und sind vor allem auch streitverhütend tätig. Sollten Leistungsansprüche – zum Beispiel Renten- und Krankengeldzahlungen – durch eine Behörde nicht anerkannt werden, führen die Rentenberater als Prozessagenten die Klageverfahren kompetent durch.

Kontaktieren Sie daher mit Ihrem Anliegen rund um die Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung die in der Metropolregion Nürnberg ansässigen Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein!

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